Wahlärzte sind Ärzte ohne Vertrag mit den Krankenkassen
gute Terminplanung und kurze Wartezeiten sind erklärte Ziele fast aller Wahlärzte
Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt.
Honorare werden direkt zwischen Wahlarzt und Patient verrechnet
Die Honorargestaltung ist frei
die Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenkasse nach Bezahlung zur Rückvergütung eingereicht werden. Diese beträgt maximal 80 % (nicht des
bezahlten Honorars) des Kassentarifs. Je nach Krankenkasse und erbrachter Leistung (im Kassensinn) ist die Ersatzleistung unterschiedlich hoch.
Jeder Patient hat die Möglichkeit eine detailierte Aufstellung der Ersatzleistung bei der Krankenkasse zu verlangen.
weitere Informationen erhalten sie auch bei der Wahlarztstelle Ihrer Krankenkasse