Wahlärzte setzen auf Zeit und mehr Service!

  • Wahlärzte sind Ärzte ohne Vertrag mit den Krankenkassen
  • gute Terminplanung und kurze Wartezeiten sind erklärte Ziele fast aller Wahlärzte
  • Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt.
  • Honorare werden direkt zwischen Wahlarzt und Patient verrechnet
  • Die Honorargestaltung ist frei
  • die Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenkasse nach Bezahlung zur Rückvergütung eingereicht werden. Diese beträgt maximal 80 % (nicht des bezahlten Honorars) des Kassentarifs. Je nach Krankenkasse und erbrachter Leistung (im Kassensinn) ist die Ersatzleistung unterschiedlich hoch.
  • Jeder Patient hat die Möglichkeit eine detailierte Aufstellung der Ersatzleistung bei der Krankenkasse zu verlangen.
  • weitere Informationen erhalten sie auch bei der Wahlarztstelle Ihrer Krankenkasse
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